Der zivilrechtliche und strafrechtliche Rahmen für Sanierungsgeschäftsführer – Teil 1
Einführung Sanierungsgeschäftsführer gehen besondere Risiken ein, wenn sie ein Organmandat übernehmen und sollten im eigenen Interesse unverzüglich die Jahresabschlüsse der letzten Jahre studieren und Auskünfte zur aktuellen Liquidität und Vermögenslage einholen. Dieses deshalb, da jeder Geschäftsführer unabhängig von der Ressortverteilung in zivilrechtliche und strafrechtliche Haftung für Zahlungen nach Zahlungsunfähigkeit oder Überschulung genommen werden kann. Strafbarkeit … weiter lesen!