Die Verantwortung der Überwachungsorgane bei der Neubesetzung von Organmandaten

Die Neubesetzung eines Organmandats ist stets mit Risiken behaftet. Dieses gilt umso mehr, wenn die Vertrauensbasis zwischen neuen Mandatsträgern und den direkt oder indirekt von der Neubesetzung betroffenen Interessensgruppen erst noch aufgebaut werden muss. Dieser Artikel beschäftigt sich daher dem Management des Risikos „Interessensgruppen“.  Interessensgruppen können Gesellschafter, Geschäftsführer und Mitarbeiter sein, oder auch Dienstleister, Zulieferer … weiter lesen!