Insolvenzgrund Überschuldung: unterschätzt und gefährlich
Überschuldung kann eine Insolvenzantragspflicht nach §19 InsO begründen. Sie wird jedoch häufig nicht oder erst mit dem Jahresabschluss und somit mit großer Verzögerung wahrgenommen. Dabei bestehen im Falle der insolvenzrechtlichen Überschuldung erhebliche Haftungsrisiken für die Geschäftsführung. Von einer Überschuldung spricht man, wenn es nicht mehr gelingt, sämtliche Verbindlichkeiten mit dem zur Verfügung stehenden Vermögen und … weiter lesen!