Der zivilrechtliche und strafrechtliche Rahmen für Sanierungsgeschäftsführer – Teil 1
Einführung Sanierungsgeschäftsführer gehen besondere Risiken ein, wenn sie ein Organmandat übernehmen, und sollten im eigenen Interesse unverzüglich nach Antritt des Mandats die Jahresabschlüsse der letzten Jahre studieren sowie Auskünfte zur aktuellen Liquidität und Vermögenslage einholen. Dieses deshalb, da jeder Geschäftsführer unabhängig von der Ressortverteilung in zivilrechtliche und strafrechtliche Haftung für Zahlungen nach Zahlungsunfähigkeit oder Überschulung … weiter lesen!